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Isab sorgt seit fünf Jahren für faire Lohn- und Arbeitsbedingungen

Baustellen gehören zu den Arbeitsplätzen, deren Lohn- und Arbeitsbedingungen am häufigsten kontrolliert werden. Allein die paritätischen Kommissionen führen jedes Jahr 16  000 Kontrollen durch. Das Informationssystem Allianz Bau (ISAB) unterstützt die Kontrollen erfolgreich. Es hat den fünften Geburtstag gefeiert.
22.04.2024 Recht
  • Mit der Isab-Card lässt sich feststellen, zu welchem Unternehmen jemand gehört.

    Mit der Isab-Card lässt sich feststellen, zu welchem Unternehmen jemand gehört.

Firmen, welche die Mindestarbeits­bedingungen nicht einhalten, schaden allen korrekten Betrieben und deren Mitarbeitenden und verzerren den fairen Wettbewerb. Baustellen gehören zu jenen Arbeitsplätzen in der Schweiz, bei denen das Risiko für Lohnunterbietungen hoch ist.

Darum haben die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen des Bauhaupt- und Ausbaugewerbes, darunter der SMGV, den Paritätischen Verein Informationssystem Allianz Bau (ISAB) gegründet, dessen System seit April 2019 online ist. Dieses schuf die Voraussetzung, dass in der ganzen Schweiz branchen- und regionsübergreifend Informationen darüber zur Verfügung stehen, welche Firmen welchem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt, ob sie kontrolliert worden und ob allfällig notwendige Nachzahlungen geleistet worden sind.

Durchsetzung des GAV verbessern

Am 19. März 2019 stellte der Verein ISAB vor und zeigte auf, wie es die Durchsetzung von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (GAV) verbessern und modernisieren soll. Grundpfeiler waren schon damals und sind auch noch heute:

  • Das ISAB-Portal, dessen Daten­basis auf den Vollzugsdaten der Kontrollorgane aufbaut und ­deshalb eine beispiellose Transparenz gewährleistet.
  • Die ISAB-GAV-Bescheinigung, in der sich die Vertragsparteien auf einen einheitlichen Inhalt von effektiv bekannten Informationen aus erfolgten Kontrollen geeinigt haben.
  • Die ISAB-Card, mit deren QR-Code es möglich ist, aktuelle GAV-Bescheinigungsinformationen direkt aus der ISAB-Datenbank sowie die Zugehörigkeit des Bauarbeitenden zu einer Unternehmung sowie dessen GAV-Konformität abzurufen.

Daten von 43 000 Betrieben erfasst

ISAB ist im Verlauf dieser fünf Jahre sehr stark gewachsen. War das System mit dem Einlesen der Unterstellungs- und Kontrollinformationen von knapp 1000 Betrieben aus dem Bauhauptgewerbe gestartet, konnte es daraufhin stetig weiterentwickelt werden. Nach und nach kamen praktisch alle Gewerbe, die sich auf der Baustelle bewegen, hinzu. Aktuell sind die Informationen von 43 000 Betrieben und Betriebsteilen auf ISAB geführt.

Auch die Wichtigkeit der ISAB-GAV-Bescheinigung hat stark zugenommen. Während 2019 erst knapp 3300 Abrufe von ISAB-Bescheinigungen zu verzeichnen waren, konnte man bis im Februar 2024 insgesamt über 54 000 zählen. Die ISAB-Bescheinigung gewann insbesondere durch eine Anpassung der Entsendeverordnung und der dort festgehaltenen Bestimmungen zur Subunternehmerhaftung per Anfang 2023 an Bedeutung.

Mittels dieser Verordnungsanpassung und den ebenfalls Anfang 2023 veröffentlichten Empfehlungen der Expertengruppe des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) wurde klar, dass eine Bescheinigung als Resultat einer von einem Vollzugsorgan durchgeführten Kontrolle eine andere Aussagekraft hat als eine Selbstdeklaration des Unternehmens. Die Expertengruppe folgerte daraus, dass dem Erstunternehmer für die Einhaltung der Sorgfaltspflicht im Rahmen der Subunternehmerhaftung empfohlen wird, vom Subunternehmer eine GAV-Bescheinigung – und nicht etwa eine Selbstdeklaration – zu verlangen.

Wichtigkeit der GAV-Bescheinigung

Mit diesen Erkenntnissen engagierten sich in den vergangenen Monaten der Trägerverein von ISAB sowie dessen Sozialpartner, um die Wichtigkeit der ISAB-GAV-Bescheinigung und somit insbesondere die höhere Aussagekraft als diejenige einer Selbstdeklaration auch bei der Auftragsvergabe von staatlichen und privaten Akteuren aufzuzeigen.

Text: ISAB
Bild: SMGV

Weitere Informationen zum System Isab finden Sie hier.

 
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